Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B oder B96 fallen. Bei Lastkraftwagen mir durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei B17. Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, bzw. B17.