Fahrschule B.Schwägerl München
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Fahrschule B.SchwägerlWir machen München mobil!


FÜHRERSCHEIN KLASSE B Automatik





Definition Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Wird die Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt, wird im Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Es dürfen keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden. Falls gewünscht, kann zur Aufhebung der Automatik-Beschränkung später eine praktische Prüfung abgelegt werden. Ab dem 1.4.2021 ist möglich, durch eine Fahrerschulung bei uns in der Fahrschule (min. 10 Fahrstunden, 15 min. Prüfung durch den Fahrlehrer) die Beschränkung loszuwerden.    
Die Klasse B beinhaltet die Fahrerlaubnisklassen AM und L
Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.



Mindestalter

Das Mindestalter für die Führerschienklasse B beträgt 18 Jahre. Der Führerschein kann aber auch schon mit 17 Jahren gemacht werden ( Klasse B17 , begleitetes Fahren). Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden (wer z.B. schon mal vorab den theoretischen Unterricht besuchen möchte). Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische ein Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Allerdings wird der Führerschein erst am Geburtstag ausgehändigt.



Vorgeschriebene Ausbildung

  • Theorie:

    Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse A1 besitzt) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen.
    Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
    Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.
    Seit Oktober 2009 kann die Prüfung nicht mehr in den Fahrschulen abgelegt werden, sondern nur noch in den Räumlichkeiten des TÜV. Dieser Raum befindet sich direkt am Giesinger Bahnhof in München und ist problemlos mit U- und S-Bahn, Tram oder Bus erreichbar. Lageplan


  • Praxis:

    Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
    5 Bundes- und Landstraßenfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt i.d.R. die praktische Ausbildungspflicht.
    Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".



Fahrzeuge

z.B.: MINI Cooper S Automatik
Mit hochwertiger Sicherheitsaustattung
wie z.B.: ABS, ESP, Rückfahrkamera, Tempomat und vielen weiteren Extras, die Ihnen das Fahren so angenehm wie möglich machen.

Weitere Fahrzeuge: BMW 2er, VW Golf 8, VW T-Roc



Behördenantrag

Die Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde persönlich beantragt werden. Eine Vertretung mit Vollmacht ist nicht möglich, da auf dem Führerscheinantrag eine Unterschrift geleistet werden muss, die auf den Führerschein aufgedruckt wird. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag beim Kreisverwaltungsreferat München, Garmischer Str. 19-21, 81377 München (U-Bahn Heimeranplatz) zu stellen.
Hierzu sind einige Unterlagen erforderlich:
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
  • Personalausweis oder Reisepaß
  • 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
  • Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Enfällt, wenn Führerschein vorhanden oder entsprechende medizinische Ausbildung nachgewiesen werden kann)
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule. Die Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde beträgt momentan 43,40 EUR.
Hier erhalten Sie Informationen über den Bearbeitungsstand Ihres Führerscheinantrags: KVR München




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