Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). Wird die Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt, wird im Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Es dürfen keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden. Falls gewünscht, kann zur Aufhebung der Automatik-Beschränkung später eine praktische Prüfung abgelegt werden. Ab dem 1.4.2021 ist möglich, durch eine Fahrerschulung bei uns in der Fahrschule (min. 10 Fahrstunden, 15 min. Prüfung durch den Fahrlehrer) die Beschränkung loszuwerden. Die Klasse B beinhaltet die Fahrerlaubnisklassen AM und L Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.
Das Mindestalter für die Führerschienklasse B beträgt 18 Jahre. Der Führerschein kann aber auch schon mit 17 Jahren gemacht werden ( Klasse B17 , begleitetes Fahren). Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden (wer z.B. schon mal vorab den theoretischen Unterricht besuchen möchte). Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische ein Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Allerdings wird der Führerschein erst am Geburtstag ausgehändigt.
z.B.: MINI Cooper S AutomatikMit hochwertiger Sicherheitsaustattung wie z.B.: ABS, ESP, Rückfahrkamera, Tempomat und vielen weiteren Extras, die Ihnen das Fahren so angenehm wie möglich machen. Weitere Fahrzeuge: BMW 2er, VW Golf 8, VW T-Roc