Fahrschule B.Schwägerl München
Fahrschule Dachschild
Fahrschule Thierschstr.14 80538 München
Simulator
Führerschein
SEMINARE:

Nächstes ASF-Seminar: (Nachschulungskurs)


Nächstes FES-Seminar: (Punkteabbaukurs)

Fahrschule B.SchwägerlWir machen München mobil!

FÜHRERSCHEIN KLASSE B17





Definition Klasse B17

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Die Klasse B enthält automatisch die Fahrerlaubnisklassen AM und L
Es gibt also keinen Unterschied zur "normalen" Auto-Klasse B, außer der Begleitperson im Auto.

Ab 1.4.2021 kann die Prüfung auch mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, ohne eine Beschränkung eingetragen zu bekommen: Klasse B197



Mindestalter

Der Führerschein kann schon mit 17 Jahren gemacht werden (begleitetes fahren). Dann muss jedoch bis zum Erreichen des 18. Geburtstages eine Begleitperson mitfahren. Fahrzeuge der beinhalteten Klassen AM und L dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
Die Begleitperson (auch mehrere sind möglich) muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Voraussetzung zur Zulassung als Begleitperson sind:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
Falls Sie als mögliche Begleitperson zu viele Punkte haben, können Sie bei uns auch Ihr Punktekonto durch die Teilnahme an einem FES-Seminar reduzieren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns in der Fahrschule oder hier:
www.begleitetes-fahren.de



Vorgeschriebene Ausbildung

  • Theorie:

    Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse A1 besitzt) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen.
    Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
    Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.


  • Praxis:

    Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
    5 Bundes- und Landstraßenfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt.
    Unser Motto lautet:
    "Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".



Fahrzeuge

z.B.: VW Golf 8
Mit hochwertiger Sicherheitsaustattung
wie z.B.: ABS, ESP, Front-, Seiten- und Kopfairbag etc. und weiteren Extras, die Ihnen das Fahren so angenehm wie möglich machen: Climatronic, Parklenkassistent, Abbiegelicht, Sitzheizung, Navigation, Regensensor etc.

Weitere Fahrzeuge:
VW Polo, VW T-Roc, MINI, BMW 2er,
BMW 3er



Behördenantrag

Der Termin bei der Behörde muss vorher online reserviert werden:TERMINVERGABE
Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag beim Kreisverwaltungsreferat München, Garmischer Str. 19-21, 81377 München (U-Bahn Heimeranplatz) zu stellen.
Hierzu sind einige Unterlagen erforderlich:
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
  • Personalausweis oder Reisepaß
  • Bisherigen Führerschein, falls Sie einen besitzen
  • 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
  • Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Enfällt, wenn Führerschein vorhanden oder entsprechende medizinische Ausbildung nachgewiesen werden kann.)
  • Erklärung zum Führerschein mit 17, sowie Angaben zur Begleitperson. Erhalten Sie auch bei der Anmeldung in unserer Fahrschule
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Hier erhalten Sie Informationen über den Bearbeitungsstand Ihres Führerscheinantrags: KVR München




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