Fahrschule B.Schwägerl München
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Führerschein
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Fahrschule B.SchwägerlWir machen München mobil!

FÜHRERSCHEIN KLASSE B





Definition Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Die Klasse B beinhaltet die Fahrerlaubnisklassen AM und L
Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.

Ab 1.4.2021 kann die Prüfung auch mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, ohne eine Beschränkung eingetragen zu bekommen: Klasse B197



Mindestalter

Das Mindestalter für die Führerschienklasse B beträgt 18 Jahre. Der Führerschein kann aber auch schon mit 17 Jahren gemacht werden ( Klasse B17 , begleitetes Fahren). Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden (wer z.B. schon mal vorab den theoretischen Unterricht besuchen möchte). Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische ein Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Allerdings wird der Führerschein erst am Geburtstag ausgehändigt.



Vorgeschriebene Ausbildung

  • Theorie:

    Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse A1 besitzt) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen.
    Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
    Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.


  • Praxis:

    Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
    5 Bundes- und Landstraßenfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt i.d.R. die praktische Ausbildungspflicht.
    Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Wie umfangreich diese ausfällt, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".
    Ab März hilft Ihnen dabei unser Simulator der neuesten Generation, mit dem es möglich ist, wie bei der Pilotenausbildung, die Grundlagen des Autofahrens ohne den Streß und Druck des Großstadtverkehrs in aller Ruhe zu erlernen. Weitere Informationen hier: Simulator



Fahrzeuge

z.B.: VW Golf 8
Mit hochwertiger Sicherheitsaustattung
wie z.B.: ABS, ESP, Front-, Seiten- und Kopfairbag etc. und weiteren Extras, die Ihnen das Fahren so angenehm wie möglich machen: Climatronic, Parklenkassistent, Abbiegelicht, Sitzheizung, Navigation, Regensensor etc.

Weitere Fahrzeuge:
VW Polo, VW T-Roc, MINI, BMW 2er,
BMW 3er



Behördenantrag

Der Termin bei der Behörde muss vorher online reserviert werden:TERMINVERGABE
Eine Vertretung mit Vollmacht ist nicht möglich, da auf dem Führerscheinantrag eine Unterschrift geleistet werden muss, die auf den Führerschein aufgedruckt wird. Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag beim Kreisverwaltungsreferat München, Garmischer Str. 19-21, 81377 München (U-Bahn Heimeranplatz) zu stellen.
Hierzu sind einige Unterlagen erforderlich:
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
  • Personalausweis oder Reisepaß
  • 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
  • Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Enfällt, wenn Führerschein vorhanden oder entsprechende medizinische Ausbildung nachgewiesen werden kann)
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule. Die Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde beträgt momentan 43,40 EUR.
Hier erhalten Sie Informationen über den Bearbeitungsstand Ihres Führerscheinantrags: KVR München




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