FÜHRERSCHEIN KLASSE AM
Definition Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Motorhubraum darf 50ccm nicht übersteigen. Die Leistung bei Elektromotoren darf 4 kW nicht übersteigen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Motorhubraum bei Benzinmotoren darf 50ccm nicht übersteigen. Die Leistung bei Elektro- bzw. Dieselmotoren darf 4 kW nicht übersteigen.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Motorhubraum bei Benzinmotoren darf 50ccm nicht übersteigen. Die Leistung bei Elektro- bzw. Dieselmotoren darf 4 kW nicht übersteigen. Die Leermasse darf maximal 350 kg betragen.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Bis zum 16. Geburtstag ist der Führerschein nur in Deutschland gültig, es darf nicht ins Ausland gefahren werden.
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie:
Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem
Theorieplan entnehmen. Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Der klassenspezifische Unterricht wird individuell vereinbart.
Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Praxis:
Es sin keine Sonderfahrten (wie z.B.: Landstrasse oder Nachtfahrt) vorgeschieben. Lediglich die Grundausbildung ist vorgeschrieben. Diese beinhaltet unter Anderem die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt neben anderen Faktoren von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".
Die Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, Schuhe und Handschuhe darf leider aufgrund der Corona Schutzverordnung nicht mehr von uns zur Verfügung gestellt werden und muss daher vom Fahrschüler mitgebracht werden.
Fahrzeug
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Vespa 50 Sprint |
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Behördenantrag
Der Termin bei der Behörde
muss vorher online reserviert werden:
TERMINVERGABEBefindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag beim
Kreisverwaltungsreferat München, Garmischer Str. 19-21, 81377 München (U-Bahn Heimeranplatz) zu stellen.
Hierzu sind einige Unterlagen erforderlich:
- Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
- Personalausweis oder Reisepaß
- 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Hier erhalten Sie Informationen über den Bearbeitungsstand Ihres Führerscheinantrags:
KVR München