Fahrschule B.Schwägerl München
Fahrschule Dachschild
Fahrschule Thierschstr.14 80538 München
SEMINARE:

Nächstes ASF-Seminar: (Nachschulungskurs)


Nächstes FES-Seminar: (Punkteabbaukurs)

Fahrschule B.SchwägerlWir machen München mobil!

FÜHRERSCHEIN KLASSE A1
(Motorrad bis 125 ccm)




Definition Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von max. 11kW bzw. 15PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Nach 2 Jahren kann durch Ablegen einer praktischen Prüfung die Klasse A2 erworben werden.



Mindestalter

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für die 16- und 17-jährigen entfällt.



Vorgeschriebene Ausbildung

  • Theorie:

    Insgesamt sind 16 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 4 klassenspezifische Unterrichte speziell für Motorrad-Fahrer. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse B besitzt und auf Motorrad erweitert) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen. Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Der klassenspezifische Motorrad-Unterricht wird individuell vereinbart.
    Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
    Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.


  • Praxis:

    Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
    5 Bundes- und Landstraßenfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
    Vor den Sonderfahrten ist Grundausbildung vorgeschrieben. Diese beinhaltet das eigentliche "Fahren lernen" und die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um die Prüfung zu bestehen!".
    Die Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, Schuhe und Handschuhe darf leider aufgrund der Corona Schutzverordnung nicht mehr von uns zur Verfügung gestellt werden und muss daher vom Fahrschüler mitgebracht werden.



Fahrzeuge




Wir bilden Sie auf der neuen KTM 125 Duke aus. Ein handliches und agiles Motorrad mit 125 ccm und einer Leistung von 11kW (15PS). Die Maschine verfügt über ABS und ist tiefergelegt, damit auch kleinere Fahrer problemlos zurecht kommen.
Ausserdem bieten wir Ihnen die Ausbildung auf unserer VESPA 125 Sprint ABS an. Der Roller verfügt über ein Automatikgetriebe.



Behördenantrag

Der Termin bei der Behörde muss vorher online reserviert werden:TERMINVERGABE
Befindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag beim Kreisverwaltungsreferat München, Garmischer Str. 19-21, 81377 München (U-Bahn Heimeranplatz) zu stellen.
Hierzu sind einige Unterlagen erforderlich:
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
  • Personalausweis oder Reisepaß
  • 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
  • Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Enfällt, wenn Führerschein vorhanden)
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Hier erhalten Sie Informationen über den Bearbeitungsstand Ihres Führerscheinantrags: KVR München




Fahrschule München ASF Seminar Auto-Führerschein Motorrad-Führerschein Rollerführerschein ASF Seminar ASP Seminar Service Fahrzeuge                 ©Fahrschule B.Schwägerl, Thierschstr.14, 80538 München