FÜHRERSCHEIN KLASSE A
(Motorrad ohne Beschränkung)
Definition Klasse A:
Motorisierte Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h. Die Klasse A enthält automatisch die Fahrerlaubnisklassen
AM und
A1.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie:
Insgesamt sind 16 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 4 klassenspezifische Unterrichte speziell für Motorrad-Fahrer. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse B besitzt und auf Motorrad erweitert) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Führerschein-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem
Theorieplan entnehmen. Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Der klassespezifische Motorrad-Unterricht wird individuell vereinbart.
Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
5 Bundes- und Landstraßenfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis von Klasse A1 auf Au reduzieren sich die Fahrten um jeweils 2 auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist Grundausbildung vorgeschrieben. Diese beinhaltet unter Anderem das eigentliche Motorrad-Fahren zu lernen und die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt neben anderen Faktoren von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".
Die Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, Schuhe und Handschuhe darf leider aufgrund der Corona Schutzverordnung nicht mehr von uns zur Verfügung gestellt werden und muss daher vom Fahrschüler mitgebracht werden.
Fahrzeuge
Wir bilden Sie auf der neuen SUZUKI Gladius ABS aus. Ein handliches und spritziges Motorrad mit 645 ccm und einer Leistung von 53kW (72PS). Die Maschine verfügt unter anderem über eine elektronische Benzineinspritzung, einen geregelten Katalysator und Ganganzeige. Ausserdem ist sie zu Ihrer Sicherheit mit ABS ausgerüstet.
Behördenantrag
Der Termin bei der Behörde
muss vorher online reserviert werden:
TERMINVERGABEBefindet sich der Hauptwohnsitz in München, ist der Antrag beim
Kreisverwaltungsreferat München, Garmischer Str. 19-21, 81377 München (U-Bahn Heimeranplatz) zu stellen.
Hierzu sind einige Unterlagen erforderlich:
- Anmeldebestätigung der Fahrschule (erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule)
- Personalausweis oder Reisepaß
- 1 Paßfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- Nachweis über die Teilnahme an dem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (Enfällt, wenn Führerschein vorhanden)
Momentan muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen gerechnet werden. Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber unabhängig davon begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
Hier erhalten Sie Informationen über den Bearbeitungsstand Ihres Führerscheinantrags:
KVR München