ASF-SEMINARE
Kursbeginn
Das nächste ASF-Seminar beginnt am
23.6.2022 in der Filiale am Wettersteinplatz, Säbener Str. 16. Der Preis beträgt für das komplette Seminar
339.-€.
Es sind noch Plätze frei! Da die Teilnehmerzahl auf 12 beschränkt ist, empfehlen wir eine rechtzeitige Anmeldung.
Die Termine
1. Sitzung |
Do. 23.6.22 19:00 |
Beobachtungsfahrt |
nach Vereinbarung |
2. Sitzung |
Do. 30.6.22 19:00 |
3. Sitzung |
Die. 5.7.22 19:00 |
4. Sitzung |
Do. 7.7.22 19:00 |
Grundsätzliches zum ASF-Seminar
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1 und B zum ersten Mal erteilt erteilt, wird eine
zweijährige Probezeit festgesetzt (="Führerschein auf Probe"). Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. von Klasse B auf Klasse A) wird keine neue Probezeit festgesetzt, d.h. man hat nur ein mal im Leben einen Führerschein auf Probe.
Wird nun während der Probezeit
ein A-Delikt (z.B. eine rote Ampel überfahren oder mehr als 21km/h zu schnell gefahren) oder
zwei B-Delikte (z.B. Überladung oder zu wenig Reifenprofil) begangen, ordnet die Behörde ein ASF-Seminar an. Die
Probezeit wird dann um 2 Jahre auf dann insgesamt 4 Jahre verlängert. Dieses ASF-Seminar muss in einer gesetzten Frist von
3 Monaten absolviert werden. Sollte das Seminar nicht abgelegt werden, wird der Führerschein entzogen, und darf frühestens nach 3 Monaten wieder neu erteilt werden.
Ablauf eines ASF-Seminars
Das Seminar umfasst
4 Sitzungen á 135 Minuten, sowie
eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweite Sitzung, die nochmals insgesamt etwa 135 Minuten in Anspruch nimmt.
Der Kurs muss mindestens 2, darf aber maximal 4 Wochen dauern. Auch die Anzahl der Teilnehmer ist vorgeschrieben, sie muss mindestens 6 und darf höchstens 12 betragen.
Am Seminar muss
komplett ohne Ausnahme teilgenommen werden, einzeln Sitzungen oder Sitzungsteile können nicht nachgeholt werden. Nach der letzten Sitzung wird die Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, es erfolgt
keine Prüfung. ASF-Seminare finden regelmässig etwa alle 4-5 Wochen statt.
Wenn nochmal etwas passiert
Passiert in der Probezeit nochmal etwas (ein A- oder zwei B-Delikte), wird der Führerscheininhaber schriftlich verwarnt und bekommt die Empfehlung, an einem
Verkehrspsychologischem Beratungsgespräch teilzunehmen. Dies ist allerdings nicht Pflicht.
Bei der dritten Auffälligkeit während der Probezeit wird dann der
Führerschein entzogen und darf frühestens nach 3 Monaten neu erteilt werden.